Lernen mit und über digitale Medien

Leihgeräte für den Distanzunterricht

Wie schaffen wir es auch Schüler im Distanzunterricht zu erreichen, die über kein eigenes brauchbares Endgerät verfügen. Um diese Frage geht es im folgenden Beitrag, der auf Erfahrungen aus dem eigenen Distanzunterricht und aus der Bereitstellung von Leihgeräten für die Schule basiert.

Im Bezug auf die Verfügbarkeit von digitalen Endgeräten für die Schüler im Distanzunterricht haben wir in den vergangenen Wochen sicherlich alle ähnliche Erfahrungen gemacht. Während es auf der einen Seite die sehr gut ausgestatteten Schülerinnen und Schüler gibt, die von zu Hause mit der nötigen Infrastruktur versorgt werden, gibt es auf der anderen Seite durchaus Haushalte in denen es aufgrund des gleichzeitigen Zugriffs auf die Geräte oder gänzlich fehlender Geräte Engpässen im Bezug auf die digitalen Endgeräte kommt, so dass eine nicht unerhebliche Zahl von Schülerinnen und Schülern lediglich mit Smartphones am Distanzunterricht teilnehmen können, was über einen längeren Zeitraum einem konzentrierten und aktiven Mitarbeiten im Wege stehen kann. Die teilweise eingeforderte  zur Stundentafel zunehmend synchrone Unterrichtsdurchführung hat an dieser Stelle sicherlich zu einer Verschärfung des Problems beigetragen. Als ein Instrument um dieser Problematik insgesamt entgegen zu wirken, werden von unserer wie von vielen anderen Schulen digitale Endgeräte auf Leihbasis den Schülerinnen und Schülern zur Verfügung gestellt.

Leihvertrag als rechtliche Grundlage

Zur rechtlichen Absicherung empfiehlt sich die Nutzung entsprechender Leihverträge, in denen folgende Punkte unbedingt eindeutig vertraglich zu regeln sind:

  • Haftung im Schadensfall
  • Nutzungsumfang
  • Rückgabemodalitäten
  • Support/ technische Unterstützung
  • Ansprechpartner

Technische Eigenschaften der Geräte

Im Hinblick auf die technisch Eigenschaften der Leihgeräte gibt es aus der Erfahrung der beiden Phasen des Distanzunterrichts und der eingesetzten Geräte einige Anforderungen, die sich ergeben haben.

Zum einen müssen die Geräte zu Beginn möglichst einfach, systematisch und effizient mit entsprechender Software bzw. den Apps betankt werden können, wie es bei Koffern oder entsprechenden Ladeschränken der Fall ist.

Ferner sollten eingesetzte Anwendungsprogramme bzw. Apps vom Nutzer nicht verändert werden können, um eine dauerhafte wartungsarme Nutzung sicherzustellen. Die Benutzeroberflächen müssen für die Schüler einfach und intuitiv nutzbar sein und somit die Möglichkeiten von einer fehlerhaften Nutzung minimieren.

Darüber hinaus hat sich gezeigt, dass es einfach sein muss, das Leihgerät in bestehende wie z.B. die heimischen oder schulischen Netzwerkstrukturen zu integrieren. Nur dann werden die Geräte auch direkt genutzt. Andernfalls führen die Probleme an dieser Stelle bereits dazu, dass das Gerät nur mitgenommen aber nicht genutzt wird.

Administration der Geräte

Eine einfache Administrierbarkeit bildet die Grundlage dafür, dass die Geräte von Lehrkräften angenommen werden. Der Zeitaufwand für die Administrierung muss überschaubar sein und die Tools hierfür einfach handzuhaben, da sonst der Personenkreis, der hierfür in Frage kommt zu klein ist, um das dauerhaft gewährleisten zu können. Zurzeit machen wir hier sehr gute Erfahrungen mit der von unserem Schulträger zur Verfügung gestellten Lösung in Form des MobileDevice Managementsystem  jamfSCHOOL. Das Tool bildet im Zusammenspiel mit dem Apple Schoolmanager eine gute Möglichkeit für eine anonymisierte zentrale Nutzerverwaltung in Kombination mit einer Kontrolle der Geräte im Hinblick auf Nutzerverhalten, Zustand und Standort. Die Benutzer können in diesem Zusammenhang zentral aus den bestehenden Nutzern der zentralen Nutzerverwaltung des schulischen Verwaltungssystems importiert und entsprechenden Gerätenutzern zugewiesen werden.

Grundsätzlich ist es sinnvoll für die Bereitstellung der notwendigen Apps eine entsprechende Umfrage im Kollegium zu initialisieren, die einem Aufschluss darüber gibt, welche Anwendungen und Apps grundsätzlich benötigt werden und auf welche auch verzichtet werden kann. Es ist von hierbei von Beginn an zu bedenken, dass sich der Bedarf in diesem Zusammenhang im Zeitablauf auch ändern kann, da sich neue Wünsche seitens der Kollegen ergeben werden, wenn Sie merken, welche Möglichkeiten Ihnen durch die Geräte geboten werden.

Ablauf des Ausleihvorgangs

Die Ausgabe von Leihgeräten sollte im Sinne eines Ressourcenschonenden Umgangs mit dem zuständigen Personal entsprechend terminlich geplant und inhaltlich vorbereitet werden. Folglich sollten für jeden Schüler ca. 15 Minuten in einem Präsenztermin eingeplant werden, in dem die Formalitäten erfüllt, das Gerät in Betrieb genommen und eine kurze Einführung geben werden kann. Zur Vorbereitung und zur Vermeidung von Irritationen während der eigentlichen Ausgabe ist es sinnvoll den Schülerinnen und Schülern bzw. deren Erziehungsberechtigten im Vorfeld zur Prüfung zukommen zu lassen.

Aus meiner persönlichen Erfahrung bei der Ausgabe der Leihgeräte kann ich von einer großen Dankbarkeit bei vielen Schülerinnen und Schüler berichten, wenn Sie die Geräte erhalten. Ferner war bei den meisten Schülerinnen und Schülern auch eine große Gewissenhaftigkeit zu beobachten mit der die Geräte in Betrieb genommen und dann auch genutzt wurden.
 

Probleme

Als eins der größten Probleme während der Ausgabe hat sich die Vergabe eines eigenen sicheren Passwortes ergeben. Hier hat sich gezeigt, dass unter den Schülerinnen und Schüler doch zahlreiche sind, die gerade im Hinblick auf Datenschutz und Datensicherheit und Verschlüsselung durchaus noch Kompetenzen entwickeln können. Vor diesem Hintergrund haben wir bei uns an der Schule eine verstärkte Aufnahme dieses Themas in alle didaktischen Jahresplanungen vorzunehmen.

Für eine effiziente und langfristige Verwaltung der Zugangsdaten und für eine erste Auskunft hierzu ist aus Sicht der Administratoren eine Aufnahme der Zugangsdaten in die Datenbanken der Schulverwaltung durchaus sinnvoll, um hier für eine schnellere und ressourcenschonende Behebung von Problemen sorgen zu können.

Ferner hat sich gezeigt, dass langfristig die Bereitstellung von Lizenzen für bestimmte Apps sich kaum noch vermeiden lassen. Wenn Schüler an einer Schule im Fachunterricht schwerpunktmäßig z.B. mit einer bestimmten Office Anwendung arbeiten muss für Distanzphasen den Schülerinnen und Schülern diese auch im Homeoffice zur Verfügung stehen. Folglich muss auch für die Leigehräte die Möglichkeit bestehen lizensiert auf diese Programem zugreifen zu können.

Perspektive
Der Umgang und die Nutzung sowie die hieraus resultierenden Möglichkeiten der Unterrichtsgestaltung zeigen uns in einer ersten Tendenz das Potenzial, welches in einer für alle Schüler identischen Infrastruktur in Form mobiler Endgeräte stecken kann. Sie ermöglicht erst einen erfolgreichen zeitweisen und auch nachhaltigen Umstieg in den Distanzunterricht für alle Schüler in Phasen, wie wir sie zur Zeit erleben. Sie bietet darüber hinaus aber auch den sinnvollen Umgang mit eigenen digitalen Endgeräten in der Schule pädagogisch zu begleiten und darüber hinaus die Geräte für den Unterricht gewinnbringend und in Anlehnung an die Lerngewohnheiten der Schülerinnen und Schüler einzusetzen.

Perspektivisch sollte aus unserer Sicht die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern mit einheitlichen digitalen Endgeräten für Ihre Schullaufbahn ab der Klasse 5 verpflichtend werden, so dass es an dieser Stelle überhaupt nicht mehr zu Engpässen kommen kann. Ob diese Geräte dann von den Eltern angeschafft oder über die Dauer der Schullaufbahn finanziert werden ist dabei nachrangig. Wichtig wäre, dass sichergestellt ist, dass im Falle eines Verlust oder Defekts innerhalb kurzer Zeit auch Ersatz zur Verfügung steht. Das Haftungsrisiko und damit die Kosten sollten allein schon aus Anreizgründen die Geräte pfleglich zu behandeln bei den Schülerinnen und Schülern bzw. Ihren Eltern liegen. Für sozial schwächer gestellte Schülerinnen sollten dann diese Beiträge über entsprechende Sozialleistungen als Sachleistung bereitgestellt werden können.

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